Unser Versorgungsgebiet umfasst die Gemeinde Mertingen, den Ortsteil Heißesheim und die Überfeldsiedlung. Zur Bestimmung und Überprüfung der Wasserwerte werden pro Jahr ca. 20 Beprobungen gemäß Trinkwasserversorgung aus dem Leitungsnetz entnommen. Zusätzlich werden gemäß Eigenüberwachungsverordnung weitere Proben aus den Flachbrunnen 5 – 8 und den Vorfeldmessstellen im Trinkwasserschutzgebiet entnommen.
Beiträge und Gebühren (Stand 01.01.2024)
Verbrauchsgebühr gem. § 10 der BGS/WAS
0,65 €/m³ = 0,065 Cent/Liter (Haushaltsverbrauch pro Person im Bundesdurchschnitt: 44 m³/Jahr)
Grundgebühr gem. § 9 BGS/WAS
Bis zu 4 m³/h: 56,07 € pro Jahr
Bis zu 10 m³/h: 112,15 € pro Jahr
Bis zu 16 m³/h: 224,30 € pro Jahr
Bauwassergebühr 0,65 €/m³
Bauwassergebühr pauschal, wenn kein Zähler verbaut ist:
EFH/DHH/DH: 25 €/Jahr MFH: 40 €/Jahr
Herstellungsbeiträge gem. § 6 der BGS/WAS:
Grundstücksfläche 0,32 €/m² Geschossfläche 3,16 €/m²
Alle Euroangaben zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe von derzeit 7 %
Zahlen, Daten, Fakten
Die Gemeinde Mertingen versorgt ca. 3.700 Einwohner mit ca. 1.100 Hausanschlüssen im Versorgungsgebiet. Die Wassergewinnung erfolgt über vier Flachbrunnen (Ausbautiefe bis 12 m) im 342 Hektar großen Trinkwasserschutzgebiet. Zur Sicherheit wird das Trinkwasser im Wasserwerk über eine UV-Entkeimungsanlage geführt und somit desinfiziert.
Die Jahresfördermenge beträgt im Durchschnitt ca. 1,52 Mio m³.
Angaben zur Wasserhärte
Gesamthärte 19,8°dH
Gesamthärte 3,14 mmol/l
Härtebereich (WRMG) 3 (Hart)
Calcium (Ca) 102,0 mg/l
Magnesium (Mg) 24,0 mg/l
Kalium (K) 3,3 mg/l
Hartes Wasser enthält mehr Calcium und Magnesium. Für Waschmaschinen ist hartes Wasser kein Problem, weil die meisten Waschmittel Enthärter enthalten. Kaffee- maschinen und Wasserkocher sollten Sie regelmäßig mit verdünnter Zitronensäure entkalken, Armaturen und Fliesen können Sie mit Essigwasser reinigen.
Unsere Wasserwerte
Pro Jahr werden ca. 20 Beprobungen gemäß der Trinkwasserversorgung (TrinkWV) aus dem Leitungsnetz entnommen. Zusätzlich werden gemäß der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) weitere Proben aus den Brunnen 5 - 8 und den Vorfeldmessstellen im Trinkwasserschutzgebiet Mertingen entnommen.
Hinweis zum Verbot von Bleileitungen
Die neue Trinkwasserverordnung 2023 sieht ein Verbot für Bleileitungen vor. Hausbesitzer und Wasserversorger sind demnach dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt Trinkwasserleitungen aus Blei zu melden. Darüber hinaus müssen Betreiber der Wasserversorgungsanlage Bleileitungen und Teilstücke aus Blei bis zum 12.01.2026 entfernen bzw. stilllegen. Trinkwasserleitungen aus Blei wurden bis zu den 70er Jahren verbaut.
Weitere Informationen zum Thema Blei in Trinkwasserleitungen finden Sie beim Umweltbundesamt unter:
Trinkwasserinstallation und Stagnation
Weiterführende Informationen zum Thema Stagnation von Trinkwasser und hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasserinstallationen finden Sie unter: https://www.dvgw.de/leistungen/publikationen/publikationsliste/trinkwasserinstallation-twin
Erklärvideo des Umweltbundesamtes zur Trinkwasserinstallation – Auf die letzten Meter kommt es an:
